So funktionieren Wahlen: Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim

Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik. Sie erfolgen durch die Stimmabgabe (z. B. für eine Partei, eine Kandidatin oder einen Kandidaten) im Rahmen eines Wahlverfahrens. In der Bundesrepublik Deutschland folgen die Wahlen, wie in den meisten demokratischen Staaten, fünf Grundprinzipien, festgeschrieben im Artikel 38 des Grundgesetzes. Die Volksvertretungen werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Das gilt für den Bundestag, die Landtage und die Kommunalparlamente. Das demokratische Recht, auf diesem Weg Einfluss auf die Politik auszuüben, ist keineswegs selbstverständlich, sondern das Ergebnis langer und schwerer politischer Auseinandersetzungen.

Warum wird gewählt? Wie laufen Wahlen ab? Und wer darf überhaupt wählen?

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In diesem Clip von poliWHAT?! (Stand 2014) gehts um Wahlen. Warum wird gewählt? Wie laufen Wahlen ab? Und wer darf überhaupt wählen?

Allgemeine Wahlen bedeuten, dass jede*r Bürger*in ohne Ansehen von Stand, Vermögen, Steueraufkommen, Geschlecht, Volkszugehörigkeit, Schulbildung oder politischer Überzeugung ihre oder seine Stimme abgeben kann und kein*e Wähler*in unberechtigt von der Wahl ausgeschlossen wird. Es können jedoch  Menschen ausgeschlossen werden, die entmündigt oder wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind. Die Ausübung des Wahlrechts setzt ein bestimmtes Mindestalter voraus. Bei demokratischen Wahlen wird davon ausgegangen, dass die Wähler*innen über ein Mindestmaß an Einsicht in die politischen Prozesse verfügen. Nur dann können die Wähler*innen selbstbestimmt eine politische Wahlentscheidung treffen. Die Verfassung der Bundesrepublik setzt dafür extra ein Wahlalter fest.

Unmittelbare Wahlen bedeuten, dass nur ein*e direkte*r Kandidat*in oder eine Partei gewählt werden kann. Das betrifft zwei Aspekte: Zum einen schließt es aus, dass die Wähler*innen ihre Stimme einer Zwischeninstanz gibt (wie beispielsweise den Wahlmännern in den USA). Zum anderen verbietet es, dass Stellvertreter die Wahlhandlung vornehmen. Jede*r Wahlberechtigte muss selbst ihre bzw. seine Stimme im Wahllokal abgeben. Eine Ausnahme bildet die Briefwahl.

Freie Wahlen bedeuten, dass keinerlei Druck, wie Verbote, Sanktionen oder Diskriminierungen auf die Wähler*innen ausgeübt werden dürfen, zum Beispiel, um sie zur Teilnahme an der Wahl oder zur Stimmabgabe für eine bestimmte Partei zu zwingen. Das Wahlgesetz verbietet deshalb für die Zeit der Wahl in und an den Gebäuden, in denen die Wahl stattfindet, jede Beeinflussung der Wähler*innen durch Wort, Ton, Schrift und Bild sowie jede Unterschriftensammlung.

Gleiche Wahlen bedeuten, dass jede*r Wähler*in über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügt, die den gleichen Zähl- und Erfolgswert haben. Zum Grundsatz der Gleichheit gehört auch die Chancengleichheit der Parteien.

Geheime Wahlen bedeuten, dass jede*r Wähler*in ihre bzw. seine Stimme so abgibt, dass niemand nachprüfen kann, wie er oder sie sich entscheidet oder entschieden hat. Die Wähler*innen müssen also bei der Stimmabgabe unbeobachtet sein. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen treffen dazu entsprechende Vorkehrungen. Es darf auch keine nachträgliche Kontrolle des Stimmverhaltens, etwa durch gekennzeichnete Stimmzettel oder einen Zwang zur Offenbarung geben. Ein*e Wähler*in, die bzw. der beispielsweise nicht lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Wahlhandlung selbstständig auszuüben, kann eine andere Person um Hilfe bitten oder mittels einer Vollmacht beauftragen, die Wahl für sich duchzuführen.