Am 1. September 2019 finden wieder Landtagswahlen in Brandenburg statt. Die ersten Landtagswahlen, an denen Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen konnten, waren am 14. September 2014. Rund 120.000 junge Wahlberechtigte durften zum ersten Mal ihre Stimme abgeben. In Brandenburg finden alle fünf Jahre Landtagswahlen statt. 88 Plätze müssen im Landtag besetzt werden, höchstens 110 dürfen es am Ende mit Überhang- und Ausgleichsmandaten sein. Wenn der neue Landtag zusammentritt, wählt die Mehrheit der Abgeordneten die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Fehlt noch der Rest der Regierung, also die Minister*innen. Die beruft die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident.
Unser Wahlsystem auf Landesebene
Was macht der Landtag?
Der Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Brandenburg und hat seinen Sitz in Potsdam. Er wird als Interessenvertretung für die Bürger*innen in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Im Gegensatz zum Bundestag haben Landtage die Möglichkeit, sich selbst aufzulösen oder können per Volksbegehren aufgelöst werden. Hauptaufgaben des Landtages sind die Kontrolle der Landesregierung, die Verabschiedung von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.
Die Abgeordneten sind in verschiedenen Ausschüssen, zum Beispiel dem Haushaltsausschuss, um die Entscheidungen des Landtages vorzubereiten. Sie können sich aber auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und im Landtag Gesetzentwürfe und Anträge einreichen, über die dann abgestimmt wird. Die Kandidat*innen, die man als Wähler*in in den Landtag schickt, treffen Entscheidungen, die uns alle angehen. Wahlaufrufe sind also nicht nur „Politiker*innensprech“, denn die Stimmabgabe hat direkte Auswirkungen auf die konkrete Landespolitik.
Landtagsabgeordnete entscheiden zum Beispiel mit darüber, wie lange die Schulzeit dauert, welche Lehrpläne es gibt, ob das Studium etwas kostet und wie viel Geld die Universitäten und Fachhochschulen erhalten.
Am 1. September 2019: Wählen gehen!
Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Darauf stehen das Datum der Wahl und das Wahllokal, in dem man seinen Stimmzettel ankreuzen und abgeben muss. Zusammen mit seinem Personalausweis muss man die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzeigen.
Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht wählen gehen kann, der kann per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Unterlagen dafür sollte man möglichst frühzeitig bei seiner Gemeinde beantragen.
Wie das geht erklärt Dr. Förster, der Wahlleiter der Stadt Potsdam in folgendem kurzen Clip:
Weiterführende Links: Landtag Brandenburg, Wahlrecht in Brandenburg
Überblick
Wahlberechtigte: ca. 2,1 Millionen Brandenburger
Wahlalter: ab 16 Jahre
Sitze im Landtag: mindestens 88, maximal 110 nach Ausgleichs- und Überhangmandaten
Wahlperiode: 5 Jahre
Wahlkreise: 44
Wahltermin: 1. September 2019
Textquelle: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: Hier findet ihr viele weitere Informationen!