Kommunalwahlen

Am 26. Mai 2019 finden wieder Kommunalwahlen in Brandenburg statt. Die ersten Kommunalwahlen, an denen Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen durften, fanden zeitgleich mit den Europawahlen am 25. Mai 2014 statt. Kommunalwahlen sind die politischen Wahlen in Gemeinden, Landkreisen und Städten. Auf diese Weise werden Vertreter*innen in die kommunalen Parlamente oder in Direktwahlen die Bürgermeister*innen gewählt.

Kommunalwahlen sind die politischen Wahlen in Gemeinden, Landkreisen und Städten (Kommunen). Auf diese Weise werden Vertreter*innen in die kommunalen Parlamente oder in Direktwahlen die Bürgermeister*innen gewählt. Die Einzelheiten der Wahlen sind in den jeweiligen Landes- und Kommunalwahlgesetzen geregelt. Die Bundesländer unterscheiden sich dabei oft erheblich. Die Wahlperioden reichen von vier bis sieben Jahren. In der Mehrheit, 12 von 16 Bundesländern, wird nach fünf Jahren neu gewählt. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein darf schon mit abgeschlossenem 16. Lebensjahr gewählt werden. In den restlichen neun Ländern gilt das aktive Wahlrecht ab 18 Jahren.

 

Unser Wahlsystem auf Kommunalebene

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Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg

Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg werden die Wähler*innenstimmen nach dem Prinzip der Verhältniswahl in Sitze umgerechnet. Dabei entscheiden sich die Wähler*innen neben den Einzelbewerber*innen vor allem zwischen verschiedenen Listen, die von den Parteien und Wählergruppen aufgestellt werden. Darauf stehen ihre Kandidat*innen, die für sie in die Kommunalvertretung einziehen wollen. Das klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Jede*r Wähler*in hat drei Stimmen. Diese kann sie bzw. er einer/m einzigen Bewerber*in oder einer einzigen Liste geben – das nennt man kumulieren, was so viel heißt wie „anhäufen“ oder „ansammeln“. Es ist aber auch erlaubt, für mehrere Kandidat*innen einer Liste zu stimmen – oder seine Stimmen auf Listen und Bewerber*innen verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen: Man spricht dann von panaschieren, was in diesem Fall „mischen“ bedeutet. Klickt mal rein: Der Potsdamer Wahlleiter Dr. Förster erklärt das ganz einfach in einem kurzen Clip:

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Das brandenburgische Kommunalwahlrecht gibt den Bürger*innen somit die Möglichkeit, die aufgestellten Listen zu verändern. Es lohnt sich also, im Vorfeld der Wahlentscheidung möglichst viele Kandidat*innen kennenzulernen.

Weiterführende Links: Hier findet ihr die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 25. Mai 2014, Wahlrecht in Brandenburg

 

Textquelle: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: Hier findet ihr viele weitere Informationen!