Jugendbeteiligung

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist einer der wesentlichsten Bausteine der Demokratie. Jugendbeteiligung meint, dass junge Menschen ihr Lebensumfeld und die Gesellschaft aktiv mitgestalten, dass sie in allen sie betreffenden Belangen mitwirken, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen. Am 27. Juni 2018 hat Brandenburg die Aufnahme zur pflichtigen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in die Kommunalverfassung beschlossen. Mit §18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ der Kommunalverfassung werden die Brandenburger Kommunen zukünftig verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren. Kinder und Jugendliche müssen nun auch bei der Entwicklung zukünftiger Beteiligungsformate einbezogen werden und die Beteiligungsprozesse sind zu dokumentieren.

JUGEND- BETEILIGUNG... IN DER JUGENDARBEIT DURCH/IN MEDIEN IN DER SCHULE IN DER KOMMUNE AN WAHLEN IM JUGENDPARLAMENT

Jugendbeteiligung kann ganz unterschiedlich aussehen: informiert sein, die eigene Meinung sagen, sich einbringen statt wegzuschauen – das sind die Anfänge der Beteiligung. Doch es muss um viel mehr gehen: Kinder und Jugendliche sollen über ihr eigenen Leben und dessen Gestaltung maßgeblich mitentscheiden! Dass Jugendliche und auch Kinder das können (entsprechend ihres Alters und ihrer Entwicklung) zeigen viele tolle Projekte und Initiativen. In der Methodendatenbank findet Ihr mehr als 300 Spiele, Aktivierungs- und Teilhabemethoden. Beraten lassen könnt Ihr euch zum Beispiel bei der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg.