Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu gewählt. Insgesamt vier Tage – von Donnerstag, 22. Mai, bis Sonntag, 25. Mai – wurden für die Europawahl 2014 angesetzt. In diesem Zeitraum mussten alle Mitgliedsländer die Wahlen durchführen. Zeitgleich mit den Kommunalwahlen in Brandenburg fanden am 25. Mai 2014 die Europawahlen statt. Es wird das Verhältniswahlrecht angewendet, das heißt: Die Parteien bekommen Sitze entsprechend ihrem Anteil an den abgegebenen Stimmen zugeteilt. Wählen durften in Deutschland Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren.
Anders als bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen haben die Wähler_innen bei der Europawahl nur eine Stimme, die sie einer geschlossenen Wahlliste einer Partei geben können. Normalerweise ist das bei Wahlen in Deutschland anders: Die Wähler_innen wählen ein Parlament, die Mehrheit der gewählten Abgeordneten wählt eine Regierungschefin oder einen Regierungschef, die oder der wiederum eine Regierung bildet. Bei der Europawahl bestimmen die Wähler_innen zwar, wer im Europäischen Parlament sitzt, wer aber im Rat der Europäischen Union arbeitet, also grundlegende Entscheidungen für die Gemeinschaft fällt und koordiniert, können sie nicht mit ihrer Stimme beeinflussen. Der Rat ist – unabhängig vom Ergebnis der Europawahl – mit Regierungsvertreter_innen der 28 Mitgliedsstaaten besetzt. Diese sind aber zuvor in den jeweiligen Staaten von den Wählern und Parlamenten ins Amt berufen worden.
Seit 2009 gilt für die Europawahl in Deutschland keine Fünf-Prozent-Hürde mehr. Im Juni 2013 beschloss der Bundestag stattdessen die Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel. Nach einer Klage von 19 kleineren Parteien und rund 1.000 Bürgern wurde aber auch diese Hürde am 26. Februar 2014 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es zur Europawahl in Deutschland keine Sperrklausel mehr.
Aufgaben des Europaparlaments
Das Europaparlament ist die Institution, die darauf achtet, dass die Interessen der EU-Bürger_innen in der europäischen Politik berücksichtigt werden. Seine wichtigste Aufgabe ist es, gemeinsam mit dem Rat der EU Gesetze für Europa auf den Weg zu bringen. Zusammen entscheiden Parlament und Rat zudem über den Haushalt der Europäischen Union – also darüber, wofür wie viel Geld ausgegeben werden darf. Die dritte wichtige Aufgabe des Parlaments ist: Kontrolle. Kommt dem Parlament etwas merkwürdig vor, kann es einen Untersuchungsausschuss ansetzen und gegebenenfalls auch Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.