Ab 2012 soll es grünes Licht geben: 16- und 17-Jährige sollen ab dann den Landtag und ihre Kommunalparlamente wählen können! Das hat die rot-rote Koalition (SPD / DIE LINKE) im Brandenburger Landtag am 19. Oktober beschlossen. Zudem einigten sich die Vertreter beider Fraktionen darauf, dass 16- und 17-Jährige auch an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen teilnehmen können.
Die Neuregelungen sehen im Besonderen folgendes für 16- und 17-Jährige vor:
- sie haben bei Landtags- und Kommunalwahlen in Zukunft das aktive Wahlrecht, das heißt sie können wählen.
- sie werden alle Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Volksabstimmungsgesetzes haben.
Neben der Neuregelung für das Wahlrecht 16 wurden zudem wichtige Punkte für mehr Bürgerbeteiligung beschlossen:
- Der Eintragungszeitraum für Volksbegehren wird von vier auf sechs Monate verlängert.
- Unterschriften für Volksbegehren können in Zukunft per Brief sowie an zusätzlichen Orten in den Kommunen geleistet werden. So können die Unterschriften auch bei ehrenamtlichen Bürgermeistern vorgenommen werden, möglich wären auch Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Sparkassen. Welche Orte konkret in Frage kommen, entscheidet – wie vor Wahlen auch – die jeweilige Kommune.
- Vor Volksabstimmungen bekommen alle Wählerinnen und Wähler nach Schweizer und Berliner Vorbild zukünftig eine Information über den Abstimmungsgegenstand nach Hause geschickt, in dem die Haltung der Initiatoren, des Landtages und der Landesregierung kurz und knapp dargestellt werden.
Ralf Holzschuher, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, sagte dazu: „Getreu dem Motto ‚Mehr Demokratie wagen‘ weiten wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger aus. Mit den Neuregelungen betreten wir bundesweit Neuland. Brandenburg wäre das erste Flächenland der Bundesrepublik mit einem aktiven Wahlrecht bei Landtagswahlen für die 16- und 17-Jährigen. Im Vorfeld der nächsten Wahlen soll es eine umfangreiche Informations- und Beteiligungskampagne geben, um die jungen Menschen ihre Beteiligungsmöglichkeiten zu erläutern.“
Kerstin Kaiser, Vorsitzende des Koalitionspartners Die Linke sagte: „Mit den Neuregelungen ist ein klarer Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden erreicht. Das ist ein klarer Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in den dünn besiedelten Regionen.
Wie sieht es mit dem passiven Wahlrecht aus?
Das passive Wahlrecht für 16- und 17-Jährige gibt es damit noch nicht. Es würde bedeuten, dass man sich als 16- oder 17-Jähriger um den Platzt in einem Kommunalparlament oder dem Landtag bewerben könnte.
Wie geht es weiter?
Die Koalition wird nun Gespräche mit der Opposition (CDU/Grüne/FDP) führen müssen. Denn um den Beschluss nun auch Wirklichkeit werden zu lassen, bedarf es einer Verfassungsänderung. Diese Verfassungsänderung kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament verabschiedet werden. Die rot-rote Koalition kommt zusammen auf 56 von 88 Sitzen. Das reicht nicht aus. Es werden mindestens zwei weitere Stimmen benötigt, um die Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen.
Was schreiben die anderen?
SPD und Linke verständigen sich auf Wahlrechtsreform (brandneburg aktuell / rbb, 20. Oktober 2011)