Am 4. Juni beginnt die sechsmonatige Eintragungsfrist zum Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER), die dann am 3. Dezember 2012 endet. „Mit diesem Volksbegehren wenden wir erstmals die im Februar dieses Jahres vom Landtag geänderten Vorgaben des Volksabstimmungsgesetzes an“, kündigte Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper an.
Gemeint ist damit die verlängerte Eintragungsfrist für Volksbegehren von vier auf sechs Monate und die erweiterte Eintragungsberechtigung auf alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg. Also auch alle 16- und 17-Jährigen. Der Landtag Brandenburg hatte Ende vergangenen Jahres das Wahlalter 16 in Brandenburg beschlossen.
„Das ist ein wichtiger Schritt und das erste Volksbegehren auf Landesebene seit der Verfassungsänderung in 2011, das Jugendliche konsequent mit einbezieht. Darauf haben wir lange hingearbeitet. Jetzt gilt es auch, die Jugendlichen gezielt über ihre Rechte zu informieren“, sagt Melanie Ebell, Referentin beim Landesjugendring Brandenburg e.V.
Neben der Eintragung in eine amtliche Liste ist auch die briefliche Eintragung – wie bei der Briefwahl – möglich. Dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen Abstimmungsbehörde beantragt werden. Zuständig ist die Abstimmungsbehörde in der Gemeinde, in der man wohnt. Bruno Küpper: „Die örtlichen Abstimmungsbehörden haben sich auf das neue Verfahren intensiv vorbereitet. Sie werden rechtzeitig über die Auslegungsorte der amtlichen Eintragungslisten, Öffnungszeiten und das Verfahren zur Beantragung eines Eintragungsscheines informieren.“
Für das Volksbegehren hat Landesabstimmungsleiter Küpper 3.600 Eintragungslisten vorbereiten lassen. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bekunden das mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild, also einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.
Insgesamt sind rund 2,14 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger eintragungsberechtigt. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig.
Weitere Informationen wie der Text des Volksbegehrens, die gesetzlichen Grundlagen, der Terminkalender und die Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind im Internetangebot des Landesabstimmungsleiters veröffentlicht: www.wahlen.brandenburg.de
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