Am 25.09.2016 ist es so weit, der Landrat für den Landkreis Potsdam-Mittelmark wird gewählt.
Seit dem 15. Dezember 2011 gilt im Land Brandenburg das Wahlrecht ab 16. Dadurch habt ihr bereits früh die Chance, euch an den politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und die Zukunft des Landes aktiv mitzubestimmen.
Termin einer möglichen Stichwahl wäre der 9. Oktober 2016.
Welche Aufgaben hat eine Landrätin oder ein Landrat?
Die Landrätin oder der Landrat leitet die Kreisverwaltung, ist also die oberste Beamtin bzw. der oberste Beamte eines Landkreises. Neben den Aufgaben als Verwaltungschef_in und Repräsentant_in der Kommune hat eine Landrätin bzw. ein Landrat vielfältige weitere Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört die Pflege der einheimischen Unternehmen ebenso wie der Kontakt zu potentiellen Investoren und Fördermittelgebenden. Weitere Aufgabe der Landrätin bzw. des Landrates ist es, die Sitzungen des Kreistages zu leiten und bei der Verwaltung des Landkreises aktiv mitzuwirken. Landräte werden von den Bürger_innen des Bezirkes für 8 Jahre gewählt und können ebenso wie Bürgermeister_innen abgewählt werden.
Wer kann alles wählen gehen?
Jede_r Staatsbürger_in ab 16 Jahren. Wichtig ist, dass du deinen aktuellen Wohnsitz im Wahlgebiet (Landkreis Potsdam Mittelmark) hast und dort wenigstens seit 3 Monaten wohnst.
Wenn kann gewählt werden?
- Wolfgang Blasig (SPD) – amtierender Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark aus Kleinmachnow
- Franz Herbert Schäfer (CDU) – Justizbeamter aus Groß Kreutz
- Klaus-Jürgen Warnick (DIE LINKE.) – Rundfunkmechaniker aus Kleinmachnow
- Sven Schröder (AfD) – Mitglied des Landtages aus Borkheide
- Andreas Schramm (PIRATEN) – Rechtsanwalt aus Kleinmachnow
Bildquelle: Mach´s ab 16