Land Brandenburg fördert Projekte und Fortbildungen in der Jugendarbeit noch bis Ende des Jahres

Noch bis zu 31.12.2015 können bei dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) Zuschüsse für die Jugendbildung und Jugendbegegnungen beantragt werden. Berechtigt dazu sind alle Träger_innen der freien Jugendhilfe, solange sie in vier oder mehr Landkreisen aktiv sind oder als Landesverband agieren. Gefördert werden Projekte, die zwischen sechs und 40 Teilnehmende haben, von denen die Mehrzahl ihren festen Wohnsitz im Land Brandenburg hat. Je nach Art der Maßnahme werden Gelder in unterschiedlicher Höhe bewilligt, die sich in der Regel nach der Anzahl der Beteiligten und der Dauer der Veranstaltung berechnen.

Ziel der Förderung ist es, die Persönlichkeit und das politische Interesse junger Menschen der Region zu unterstützen. Eine Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter_innen ist ebenfalls möglich, falls es sich in erster Linie um die aktive Sacharbeit und nicht um Verwaltungsaufgaben handelt.

Für den Antrag muss ein pädagogisches Konzept eingereicht werden, in dem die Maßnahme und ihre Ziele nachvollziehbar dargestellt werden. Als Frist gilt, dass die Zuschüsse spätestens acht Wochen vor Beginn des Projektes beantragt werden müssen.

Sämtliche Unterlagen müssen per Post an das MBJS geschickt werden. Nähere Informationen gibt es unter http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.391543.de