HEUTE: Abstimmung im Landtag!

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Heute gilt`s: Das Parlament wird sich heute mit dem „Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes“ auseinander setzen. Die Fraktionen von SPD, LINKE und BÜNDNIS90/GRÜNE haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht.

In dem Entwurf wird das Hauptproblem klar umrissen: „Bislang dürfen junge Menschen erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres an Wahlen zum Landtag und zu den kommunalen Vertretungskörperschaften teilnehmen. Eine Unterscheidung hinsichtlich des Wahlalters zwischen Landtags- und Kommunalwahl gibt es in Brandenburg derzeit nicht. Aktuell befindet sich ein Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung, der die Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 zum Gegenstand hat. Um das aktive Wahlrecht weiterhin einheitlich ab dem 16. Lebensjahr zu gewähren, liegt es nahe, eine entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes vorzunehmen. Es ist kein Grund ersichtlich, den 16- und 17-jährigen Jugendlichen das Wahlrecht auf Landesebene vorzuenthalten.“

Die Fraktionen sehen die erforderliche Reife von 16- und 17-Jährigen gegeben. Dazu gebe es „keine Alternative“.

In der Begründung heißt es:

„Der Gesetzentwurf zielt auf Änderungen des Landeswahlgesetzes ab. Den 16- und 17-Jährigen soll in Brandenburg das aktive Wahlrecht für die Wahlen auf der Landesebene gewährt werden. Die Absenkung des Wahlalters kann sich positiv auf das Interesse an Politik und demokratischen Prozessen auswirken. Das Alter für das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren, da die Mandatsträger Verantwortung tragen und Verpflichtungen zu erfüllen haben, die gegebenenfalls eine persönliche Haftung zur Folge hätten. Dazu ist die volle Geschäftsfähigkeit notwendig. Der Schutz der 16- und 17-Jährigen vor den Konsequenzen ist als höherwertig einzustufen. Als erstes Bundesland hat im Jahre 2009 Bremen das Mindestalter für die Teilnahme an sämtlichen Wahlen und Abstimmungen auf der Landes- und Kommunalebene auf 16 Jahre abgesenkt. Außerdem haben die 16- und 17-Jährigen das aktive Kommunalwahlrecht in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Österreich hat als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union im Jahre 2007 das Mindestalter für das Stimmrecht für alle nationalen, regionalen und kommunalen Wahlen auf 16 Jahre abgesenkt.“

Das Dokument findet sich hier (PDF).