Auch in diesem Jahr stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Fördergelder für Projekte zur Verfügung, mit denen die außerschulische Förderung bildungsferner Schichten unterstützt wird. Auslagen und Kosten werden bis zu einer Höhe von 20.880 Euro vollständig übernommen, Bewerber_innen müssen allerdings Eigenleistungen in Form von Personal oder einer geeigneten Infrastruktur (z. B. Räume) erbringen. Voraussetzungen sind darüber hinaus eine feste Organisation z. B. als Verein und eine Ausrichtung ohne eigene Gewinnabsicht.
Da sich das Angebot speziell die Förderung von Nachwuchs aus bildungsfernen Schichten zum Ziel gesetzt hat, muss eine Mehrheit der Kinder aus diesem Umfeld stammen. Zugrunde gelegt wird dabei die Definition des Nationalen Bildungsberichts, nach denen Eltern ein Risiko in finanzieller oder sozialer Hinsicht oder einen niedrigen Ausbildungsstand aufweisen müssen.
In einem zweistufigen Verfahren werden die Gewinner_innen aus allen Anträgen ausgewählt, die innerhalb der Frist vom 1. Juli bis zum 30. August 2015 eingereicht wurden. Die notwendigen Unterlagen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und müssen digital sowie spätestens eine Woche nach Ende der Ausschreibungsfrist auch mit rechtsgültiger Unterschrift vorliegen.