Neben Wahlen gibt es in Brandenburg noch weitere Möglichkeiten, sich ab 16 Jahren politisch einzumischen. Zum Beispiel durch die Volksgesetzgebung. Diese ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern selbst Gesetzvorlagen einzubringen. Dafür ist eine aktive Beteiligung notwendig: Durch eine Unterschrift kann jeder Brandenburger und jede Brandenburgerin ab 16 Jahren, also insgesamt 2,12 Millionen Menschen, die Volksgesetzgebung unterstützen.
Diese läuft in drei Schritten ab: Zuerst wird eine Volksinitiative ins Leben gerufen, die 20.000 Unterschriften zur Durchsetzung benötigt. Dann folgt das Volksbegehren, für das 80.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen müssen. Wird das Volksbegehren nicht innerhalb von zwei Monaten vom Landtag bewilligt, kommt es zum Volksentscheid, bei dem mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten mit einer Unterschrift für die Gesetzgebung abstimmen müssen.
Derzeit gibt es in Brandenburg zwei Volksbegehren.
Das erste befasste sich mit dem Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER. Dieses wurde erfolgreich im Januar 2013 amtlich bestätigt: Über 106.000 Brandenburger und Brandenburgerinnen haben für das Begehren unterschrieben. Dieses sieht ein striktes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld zwischen 00.00 und 5.00 Uhr vor. In den nächsten Wochen wird eine Ablehnung oder Zustimmung im Landtag diskutiert. Je nach dem kommt es dann zu einem Volksentscheid oder der Durchsetzung der Volksgesetzgebung.
Beim zweiten brandenburgische Volksbegehren kann noch mitbestimmt werden: Es wurde am 10. April 2013 ins Leben gerufen und läuft noch bis zum 10. Oktober 2013. Hier geht es um den Erhalt der Hochschulstandorte der Brandenburgischen Technischen Universität in Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz in Senftenberg (HL). Diese sollen im Zuge der Hochschulreform in Brandenburg zusammengelegt werden. Weiterhin fordert das Begehren eine Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg und die Mitbestimmung aller Betroffenen sowie ein Gesamtkonzept für die Hochschullandschaft in Brandenburg.
Noch bis zum 10. Oktober 2013 ist es möglich, in Gemeinden, Ämtern und Städten in Listen zu unterschreiben, um für den Erhalt beider Standorte zu stimmen. Wo und wann man sich genau in der eigenen Umgebung beteiligen kann, steht auf den entsprechenden Webseiten der Stadt oder Gemeinde.
Politische Partizipation ist wichtig und hilft dabei, Vorstellungen Wirklichkeit werden zu lassen. Nur durch aktive Beteiligung kann etwas verändert werden. Wer sein Wahlrecht nutzt, bestimmt mit und kann die Zukunft neu gestalten.