Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2016 ausgeschrieben

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ schreibt den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2016 – Hermine-Albers-Preis – in den Kategorien Praxispreis, Theorie- und Wissenschaftspreis sowie Medienpreis der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – wird von den Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder gestiftet und vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle zwei Jahre verliehen. Der Ausschreibungszeitraum für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2016 ist der 1. März bis 31. August 2015. Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie kann ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden.

Bewerbungen und Einsendungen von Arbeiten und Beiträgen

Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte (Näheres hierzu regelt die Satzung) berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen (Formblatt Anerkennung der Satzung, Formblatt Bewerbungsbogen und Satzung) sind auf den Internetseiten der AGJ zu finden. Außerdem ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen direkt bei der Geschäftsstelle der AGJ anzufordern. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen der Geschäftsstelle der AGJ bis zum Einsendeschluss ausgefüllt vorliegen. Der Bewerbung sind mindestens drei Exemplare des zur Auszeichnung vorgeschlagenen Beitrages beizufügen. Bei einer Bewerbung sind die in der Satzung festgelegten Anforderungen an die einzureichenden Arbeiten und Beiträge zu beachten. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Jury.

Der Einsendeschluss für alle drei Kategorien ist der 31. August 2015.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite und im Flyer (pdf).