Beschlossen: Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre!

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Mit Spannung war die Abstimmung im Brandenburger Landtag erwartet worden. Am Ende des Tages hieß es – Weg frei für eine Verfassungsänderung für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Land Brandenburg.

In Brandenburg gilt nun ein Wahlrecht ab 16 Jahren: Jugendliche könnenan den Wahlen zum Landtag, zu Gemeindevertretungen sowie an Bürgermeister-Wahlen und Landrats-Wahlen teilnehmen. Die Abgeordneten des Potsdamer Landtages haben gestern, am 15. Dezember 2011, ein Gesetz zur Änderung der Verfassung in namentlicher Abstimmung mit 62 Ja-Stimmen verabschiedet, 21 Abgeordnete stimmten dagegen). Für die Absenkung des Wahlrechtsalters war eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Landtages erforderlich. Die Koalition aus SPD und LINKE bekam dabei Unterstützung von der Fraktion Bündnis90/Grüne.

Erstmals in einem Flächenland haben damit Jugendliche ab 16 Jahre ein Wahlrecht! Das erste Landesparlament dürfen 16- und 17-Jährige also voraussichtlich 2014 mitbestimmen. Neben Bremen ist Brandenburg das zweite Bundesland, in dem auch Jugendliche das Landesparlament wählen dürfen.

Derzeit gibt es in Brandenburg etwa 2,1 Millionen Wahlberechtigte. Im Jahr 2014 kommen circa 35.000 16- und 17-jährige Erstwähler dazu.

Die Verfassungsänderung regelt allein das aktive Wahlrecht, also dass 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Das passive Wahlrecht – also das Kandidieren für ein Amt – für 16- und 17-Jährige wurde nicht beschlossen.