Wer, wie, was, wo? Unser FAQ!

Was macht der Landtag?

Der Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Brandenburg und hat seinen Sitz in Potsdam. Er wird als Interessenvertretung für die Bürgerinnen und Bürger in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Im Gegensatz zum Bundestag haben Landtage die Möglichkeit, sich selbst aufzulösen oder können per Volksbegehren aufgelöst werden. Hauptaufgaben des Landtages sind die Kontrolle der Landesregierung, die Verabschiedung von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.

BildMomentan hat der Landtag 88 Abgeordnete, die in verschiedenen Ausschüssen, zum Beispiel dem Haushaltsausschuss, die Entscheidungen des Landtages vorbereiten. Sie können sich aber auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und im Landtag Gesetzentwürfe und Anträge einreichen, über die dann abgestimmt wird.

 

Weiterführende Links:

Landtag Brandenburg

 

Wozu brauchen wir Parteien?

Parteien sind zunächst einmal ein Ort der Meinungsbündelung. Verschiedene Menschen mit einer ähnlichen politischen Auffassung schließen sich zu Parteien zusammen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. So ist es einfacher, Ergebnisse zu erreichen und Politik aktiv mitzugestalten. Parteien repräsentieren den Wählerwillen. Sie streben danach, politische Macht ausüben zu können, um ihre Ziele durchzusetzen. Zusätzlich sind sie für die Rekrutierung, Ausbildung und Besetzung von politischen Ämtern verantwortlich, für die sie die Kandidaten auswählen. Sie stehen in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über staatliche Entscheidungen zu informieren und diese zu erläutern. In Parlamenten sind sie dafür verantwortlich, Mehrheiten zu stellen, um eine handlungsfähige Regierung zu ermöglichen. Dazu schließen sich meist mehrere Fraktionen zusammen. Parteien sind somit das Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Ohne sie wären stabile Mehrheiten, die für eine funktionsfähige Regierung nötig sind, kaum zu organisieren. Die Rechte und Pflichten der Parteien sowie Finanzierungsfragen regelt ein spezielles Parteiengesetz.

 

Weiterführende Links:

Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

 

Wahlsystem

In Brandenburg dauert eine Legislaturperiode fünf Jahre. Danach entscheiden die Wählerinnen und Wähler erneut über die Sitzverteilung im Landtag. Du kannst erst an der Wahl teilnehmen, wenn du am Wahltag 18 Jahre alt bist und seit mindestens einem Monat in Brandenburg lebst. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit selbst in ein Amt gewählt zu werden, gilt ebenfalls ab 18 Jahren. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählst du einen Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme eine Partei. Es gibt in Brandenburg insgesamt 44 Wahlkreise. Im Landtag sitzen später mindestens 88 Abgeordnete. Ein Direktkandidat aus jedem Wahlkreis und ein Abgeordneter, der über die Landeslisten der Parteien einzieht. Durch Überhangmandate kann sich die Sitzanzahl erhöhen. Um in den Landtag einzuziehen, müssen die Parteien mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten (5 Prozent-Klausel).

 

Weiterführende Links:

Weitere Informationen zum Wahlsystem

 

Wozu Erst- und Zweitstimme?

Bei den meisten Wahlen kannst du zwei Stimmen abgeben. Die Erststimme ist für den Direktkandidaten im Wahlkreis, der dich später im Parlament vertritt. Mit deiner Zweitstimme stimmst du für eine Partei und deren Landesliste und somit für die Sitzverteilung im Parlament. Die Partei des Kandidaten und die Partei, die du mit der Zweitstimme wählst, müssen nicht übereinstimmen. Es gibt zusätzlich Kandidaten, die parteilos sind. Ein Wahlsystem, dass auf Erst- und Zweitstimmen beruht, ermöglicht eine Mischung aus Personenwahl und Verhältniswahl.

 

Wen kann ich wählen?

Du kannst grundsätzlich jeden wählen, der zur Abstimmung zugelassen ist und somit auf dem Wahlzettel steht. Bei Bundes- und Landtagswahlen sind das Kandidaten, denen du deine Erststimme gibst und Parteien, die du mit der Zweitstimme wählst. Es können sich auch Kandidaten zur Wahl stellen, die keiner Partei angehören. Bei Kommunalwahlen können durch den geringeren rechtlichen Handlungsrahmen der Kommunen zusätzlich Wählergruppen, die keine Parteien sind, zu den Wahlen antreten. Sie müssen jedoch in der Regel Unterstützungsunterschriften vorweisen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Informationen zu den Positionen der Kandidaten und Parteien findest du häufig im Internet oder den aktuellen Tageszeitungen. Vor der Wahl zeigen dir auch die unterschiedlichen Plakate, wer die Kandidaten in deinem Wahlkreis sind.