Brandenburger Wahlrecht

Besonderheiten im Brandenburger Wahlrecht
Ich fühl mich heut so - Brandenburg!
In Brandenburg gilt bei Landtagswahlen sowie bei Kommunalwahlen (noch) das aktive und das passive Wahlrecht ab 18 Jahren. Trotzdem zeichnet sich Brandenburg durch einige Besonderheiten im Wahlrecht aus. So ist die sorbische Minderheit, nach den Rechten nationaler Minderheiten, von der Hürde der 5 Prozent-Klausel ausgenommen. In Sachsen, wo etwa doppelt so viele Sorben leben, gibt es eine solche Regelung im Landeswahlgesetz nicht. Außerdem verfügt Brandenburg über ein in der Verfassung verankertes Ausländerwahlrecht. Das garantiert eine Erweiterung der Gruppe der Wahlberechtigten und ermöglicht auch Bürgerinnen und Bürgern ohne einen deutschen Pass aktive Mitbestimmung. Die nächste Landtagswahl in Brandenburg findet regulär 2014 statt.










