Wir skizzieren hier den Weg zum Wahlrecht 16 in Brandenburg. Alles begann mit der 1989 verabschiedeten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN).
Wählen ab 16
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Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in der Bundesrepublik Deutschland noch relativ jung. 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen fünf weitere Länder nach. Auch in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. |
Europa wählt. Die Jungen sind nicht mit dabei. In Europa sind die positiven Beispiele für demokratische Beteiligung von Jugendlichen noch sehr überschaubar. Österreich hat seit Juni 2007 als erstes Land in Europa das Wahlrecht ab 16 Jahren für alle Wahlen eingeführt. Jugendliche dürfen dort an Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen teilnehmen. |
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In Brandenburg gilt bei Landtagswahlen sowie bei Kommunalwahlen (noch) das aktive und das passive Wahlrecht ab 18 Jahren. Trotzdem zeichnet sich Brandenburg durch einige Besonderheiten im Wahlrecht aus. So ist die sorbische Minderheit, nach den Rechten nationaler Minderheiten, von der Hürde der 5 Prozent-Klausel ausgenommen. |
Nur wer seine Stimme abgibt, hat auch tatsächlich eine. Die Möglichkeit wählen zu gehen ist ein Recht und keine Pflicht. Es steht dir frei, dich dafür oder dagegen zu entscheiden. Gibst du deine Stimme einem Kandidaten oder einer Partei, nimmst du unmittelbar am demokratischen Prozess teil. |
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik. Sie erfolgen durch die Stimmabgabe (z. B. für einen Kandidaten, eine Partei) im Rahmen eines Wahlverfahrens. In der Bundesrepublik Deutschland folgen die Wahlen, wie in den meisten demokratischen Staaten, fünf Grundprinzipien, festgeschrieben im Paragraph 38 des Grundgesetzes. |
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Hier findest du Informationen zur Arbeit des Landtags, dem Grund, wieso wir Parteien brauchen, wie unser Wahlsystem aufgebaut ist und wen du wählen kannst. |
Wie kann ich sonst noch mitbestimmen? Für Anfänger und Fortgeschrittene |










